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   LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96   

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LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96 (https://dejure.org/1997,2890)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96 (https://dejure.org/1997,2890)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 11 (5) Sa 1559/96 (https://dejure.org/1997,2890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag; Abbau eines Ferienüberhangs an einer kommunalen Musikschule

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 133, 157;BGB § 611 Direktionsrecht;BAT SR 2 l II, 56. Änderungs-Tarifvertrag zum BAT § 2
    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag; Abbau eines Ferienüberhangs an einer kommunalen Musikschule

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag; Abbau eines "Ferienüberhangs" an einer kommunalen Musikschule; Vereinbarung einer Pflichtstundenzahl unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Regelung im einschlägigen Tarifvertrag; Ergänzende Auslegung eines Tarifvertrages ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verweis auf BAT; Musiklehrer; Kommunale Musikschule; Sonderregelungen für Angestellte; Lehrkräfte ; Pflichtstundenzahl; Vorbehalt ; Ergänzende Vertragsauslegung ; Direktionsrecht; Erhöhung wöchentlicher Arbeitsstunden ; Abbau eines Ferienüberhangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Verweist der vor dem 01.03.1987 geschlossene Arbeitsvertrag eines Musiklehrers einer kom munalen Musikschule auf den BAT, insbeson dere auf die Sonderrege lungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l BAT), kann die Auslegung dieses Ver trages ergeben, daß die in ihm genannte Pflichtstundenzahl unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Regelung im einschlä gigen Tarifvertrag steht (im Anschluß an BAG vom 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 3).

    Er stellt weder eine Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes nach §§ 1, 2 KSchG dar noch verstößt er gegen das in § 4 Abs. 3 TVG normierte Günstigkeitsprinzip (vgl. näher: BAG v. 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - a.a.O.).

    Damit enthält die Regelung eine deklaratorische Wiedergabe des durch die Rechtsprechung des BAG geformten Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG (BAG v. 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - a.a.O. m.w.N.).

    Eine weitergehende Auslegung des § 2 des 56. ÄndTV zum BAT dahingehend, daß damit die in Altverträgen enthaltene einzelvertragliche Tarifvorbehaltsklausel aufgehoben werden sollte, hätte eindeutigerer Formulierungen der Tarifvertragsparteien bedurft (näher: BAG v. 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - a.a.O.).

    Sie ist aber auch deshalb abzulehnen, weil den Tarifvertragsparteien die Regelungsmacht fehlt, tarifrechtlich in die Freiheit der Vertragsgestaltung einzugreifen (BAG v. 06.09.1990 - 6 AZR 612/88 - a.a.O.).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Anders als für Lehrkräfte, die unter Nr. 1 SR 2 l I BAT fallen, ist damit für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (BAG v. 13.02.1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15 BAT; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 - EzA § 2 KSchG Nr. 21; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - EzA § 2 KSchG Nr. 22).

    Auch die SR 2 l II BAT setzen in Nr. 2 Abs. 2, in der Protokollerklärung zu Abs. 1 lit. g und in Nr. 3 einen Ferienüberhang als möglich und in der Realität häufig gegeben voraus (BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 - a.a.O.; BAG v. 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - a.a.O.).

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Die vom kommunalen Arbeitgeber im Wege seines Direktionsrechts in den Gren zen des § 15 Abs. 1 S. 2 BAT angeordnete Erhöhung der wö chentlichen Unter richtsstunden zum Abbau eines Ferienüberhangs (vgl. BAG vom 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr.

    Grenzen des gem. § 15 Abs. 1 S. 2 BAT vorgesehenen Ausgleichszeitraums von 52 Wochen durch Umverteilung der Arbeitszeit in Ausübung seines Direktionsrechts erheblich reduzieren (vgl. BAG v. 15.10.1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muß eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG v. 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - EzA § 256 ZPO Nr. 39).

    a) Ein derartiges Feststellungsinteresse besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG v. 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a.a.O.).

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Hierzu hat der als Anspruchsteller nach den allgemeinen Regeln darlegungspflichtige Kläger (vgl. BGH v. 14.01.1991 - II ZR 190/89 - MDR 1991, 413; BAG v. 12.10.1994 - 7 AZR 745/93 - EzA § 620 BGB Nr. 128; BAG v. 15.03.1995 - 7 AZR 643/94 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 124) nichts vorgetragen.
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    - V ZR 49/87 - BB 1988, 1843; BAG v. 10.12.1992 - 2 AZR 269/92 - EzA § 315 BGB Nr. 40).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Hierzu hat der als Anspruchsteller nach den allgemeinen Regeln darlegungspflichtige Kläger (vgl. BGH v. 14.01.1991 - II ZR 190/89 - MDR 1991, 413; BAG v. 12.10.1994 - 7 AZR 745/93 - EzA § 620 BGB Nr. 128; BAG v. 15.03.1995 - 7 AZR 643/94 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 124) nichts vorgetragen.
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Dadurch, daß diese Sonderregelungen mit Wirkung vom 01.03.1987 in § 1 Nr. 1 des 56. ÄndTV zum BAT vom 20.02.1987 erstmals für Musikschullehrer vereinbart wurden, ist nachträglich eine Vertragslücke entstanden, die infolge der deshalb nach § 157 BGB gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu zuletzt: BAG v. 26.06.1996 - 7 AZR 674/95 - EzA § 620 BGB Bedingung Nr. 12), dazu führt, daß nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 28.07.1976 die SR 2 l I BAT durch die dort erwähnten SR 2 l II BAT verdrängt werden.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Dem Sinn einer solchen Klausel muß jedoch dadurch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung Rechnung getragen werden, daß sie sich am hypothetischen Willen der Parteien orientiert (BAG v. 04.09.1996 - 4 AZR 135/95 - demnächst EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 7).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
    Im öffentlichen Dienst hat die Verweisung auf einen bestimmten Tarifvertrag und die zusätzlich abgeschlossenen Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung grundsätzlich nur den Sinn, daß der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts auch für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. BAG v. 21.10.1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT; BAG v. 01.06.1995 - 6 AZR 922/94 - EzA § 4 TVG Geltungsbereich Nr. 9).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 79/95

    Erteilung des Zusatzurlaubs für eine Musiklehrerin außerhalb der Schulferien

  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93

    Arbeitsrecht; Arbeitsverweigerung bei Asbestbelastung

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

  • BAG, 16.11.1961 - 5 AZR 483/60

    Mehrarbeit - Pauschalvereinbarung - Vergütung

  • BAG, 23.02.1977 - 4 AZR 667/75

    Teilzeitbeschäftigter Angestellter - Teilzeitbeschäftigung - Tariflicher

  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10

    Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer

    Im Übrigen folgt die Kammer der erstinstanzlich im Anschluss an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (04.07.1996 - 5 Sa 139/96, ZTR 1997, 320) vertretenen Auffassung, das häusliche Üben diene grundsätzlich der Aufrechterhaltung der persönlichen Fertigkeit, um die vertraglich geschuldete Leistung erbringen zu können.
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